AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
mit den AGB soll ein gerechter schriftlicher Interessenausgleich zwischen dem Fotografen (mir) und dem Kunde (euch) erreicht werden.
I. DEFINITIONEN
1. FOTOGRAFISCHE ARBEIT
DER AUSDRUCK «FOTOGRAFISCHE ARBEIT» BEZEICHNET DAS ERGEBNIS EINER VOM FOTOGRAFEN FÜR DEN KUNDEN GEMÄSS DER ZWISCHEN DEN PARTEIEN GETROFFENEN VEREINBARUNG GELEISTETER ARBEIT.
2. FOTOGRAF
DER FOTOGRAF (ROCCO PARENTE PHOTOGRAPHIE) IST DIE FÜR DIE LEISTUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT BEAUFTRAGTE PERSON/FIRMA.
3. KUNDE
DER KUNDE IST DIE PERSON, WELCHE DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT BEIM FOTOGRAFEN BESTELLT.
4. PARTEIEN
DIE «PARTEIEN» SIND DER FOTOGRAF UND DER KUNDE.
5. EXEMPLAR DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT / EXEMPLAR
JEDE WIEDERGABE DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT IN DIGITALER FORM ODER AUF EINEM DATENTRÄGER, INSBESONDERE AUF PAPIER, CD ODER DVD, COMPUTERFESTPLATTEN, GILT ALS «EXEMPLAR DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT» ODER ALS «EXEMPLAR».
II. LEISTUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT
1. VORBEHÄLTLICH SCHRIFTLICHER VORGABEN DES KUNDEN BLEIBT DIE GESTALTUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT VOLL UND GANZ DEM ERMESSEN DES FOTOGRAFEN ÜBERLASSEN. INSBESONDERE STEHT IHM DIE ALLEINIGE ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE TECHNISCHEN UND KÜNSTLERISCHEN GESTALTUNGSMITTEL WIE ZUM BEISPIEL BELEUCHTUNG, HINTERGRÜNDE UND BILDKOMPOSITION ZU.
2. BEI DER AUSFÜHRUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT KANN DER FOTOGRAF HILFSPERSONEN SEINER WAHL EINSETZEN.
3. DIE FOTOAPPARATE UND –MATERIALIEN SOWIE DIE SONSTIGEN GERÄTE, DIE FÜR DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT NÖTIG SIND, WERDEN VOM FOTOGRAFEN BESORGT.
4. ERFÜLLUNGSORT IST DER GESCHÄFTSSITZ DES FOTOGRAFEN. FALLS DER KUNDE DEN FOTOGRAF BITTET, IHM DIE GELEISTETE FOTOGRAFISCHE ARBEIT ODER EXEMPLARE DIESER ARBEIT ZUZUSENDEN, GEHEN DIE RISIKEN DES TRANSPORTS AUF DEN KUNDEN ÜBER.
5. DAS ZWISCHEN DEN PARTEIEN VEREINBARTE HONORAR IST BEI PRIVATEN KUNDEN INKLUSIVE MWST. GESCHULDET. BIS ZUR VOLLSTÄNDIGEN BEZAHLUNG BLEIBEN DAS GELIEFERTE MATERIAL UND DIE ELEKTRONISCHEN BILDDATEN IM EIGENTUM DES FOTOGRAFEN.
6. IM KRANKHEITSFALL ODER SONSTIGER VERHINDERUNG DES FOTOGRAFEN WIRD DIES DEM KUNDEN BALDMÖGLICHST MITGETEILT UM EINE TERMINVERSCHIEBUNG ZU VEREINBAREN. JEGLICHE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERSCHIEBUNG WIRD WEGBEDUNGEN.
III. HAFTUNG DES FOTOGRAFEN
1. DER FOTOGRAF HAFTET EINSCHLIESSLICH EINER MÄNGELHAFTUNG NUR FÜR VORSÄTZLICHES UND GROBFAHRLÄSSIGES VERHALTEN. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT AUCH FÜR DAS VERHALTEN SEINER ANGESTELLTEN UND HILFSPERSONEN.
2. DER KUNDE HAT SEINE MÄNGELRÜGE INNERHALB VON FÜNF WERKTAGEN AB LIEFERDATUM DES WERKS SCHRIFTLICH GELTEND ZU MACHEN, ANSONSTEN GILT DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT ALS GENEHMIGT UND ES KÖNNEN KEINE ANSPRÜCHE MEHR GELTEND GEMACHT WERDEN.
IV. VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN KUNDEN
A. IM ALLGEMEINEN
1. DER KUNDE DARF DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT NUR ZU DEM MIT DEM FOTOGRAFEN VEREINBARTEN ZWECK VERWENDEN. JEDE VEREINBARUNGSWIDRIGE VERWENDUNG VERPFLICHTET DEN KUNDEN, DEM FOTOGRAFEN EINE ENTSCHÄDIGUNG IN DER HÖHE VON 100% DES VEREINBARTEN HONORARES SOWIE WEITEREN SCHADEN ZU BEZAHLEN.
2. NUR DER KUNDE IST BERECHTIGT, IM RAHMEN DER MIT DEM FOTOGRAFEN GETROFFENEN VEREINBARUNG VON DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT GEBRAUCH ZU MACHEN. OHNE GEGENSEITIGE SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG IST DER KUNDE NICHT BERECHTIGT, DRITTEN DAS RECHT AUF VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT ZU ÜBERLASSEN.
3. DER KUNDE HAT BEI DER MIT DEM FOTOGRAFEN BESTIMMTEN VERWENDUNG DES WERKS DEN NAMEN DES FOTOGRAFEN IN GEEIGNETER FORM ZU ERWÄHNEN.
4. DIE BESTIMMUNGEN DES BUNDESGESETZES VOM 9. OKTOBER 1992 ÜBER DAS URHEBERRECHT UND VERWANDTE SCHUTZRECHTE (URG) BLEIBEN VORBEHALTEN.
B. RECHTE DRITTER
1. WENN DER KUNDE DEM FOTOGRAFEN ANGEGEBEN HAT, WELCHE PERSONEN IM RAHMEN DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT ZU FOTOGRAFIEREN SIND, HAT DER KUNDE DAFÜR ZU SORGEN, DASS DIESE PERSONEN IHRE ZUSTIMMUNG ZUM GEBRAUCH GEGEBEN HABEN, DENDER KUNDE VON IHREM BILD IM RAHMEN DER VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT MACHEN WILL.
2. WENN DER KUNDE DEM FOTOGRAFEN GEGENSTÄNDE ÜBERGEBEN ODER IHM BESTIMMTE ORTE ANGEGEBEN HAT, DIE IM RAHMEN DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT FOTOGRAFIERT WERDEN SOLLEN, HAT DER KUNDE DAFÜR ZU SORGEN, DASS KEIN RECHT DRITTER DEM GEBRAUCH ENTGEGENSTEHT, DEN DER KUNDE VON DEM BILD DIESER GEGENSTÄNDE ODER ORTE (LOCATIONS) IM RAHMEN DER VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT MACHEN WILL.
3. FALLS DIE IN DEN BEIDEN VORSTEHENDEN ABSÄTZEN VORGESEHENEN VERPFLICHTUNGEN VERLETZT WERDEN, VERPFLICHTET SICH DER KUNDE, DEM FOTOGRAFEN JEDEN SCHADENERSATZ ZURÜCK ZU ERSTATTEN, ZU DEM DIESER ZUGUNSTEN DER BERECHTIGTEN VERURTEILT WERDEN KÖNNTE UND IHN FÜR SÄMTLICHE KOSTEN DER PROZESSFÜHRUNG GEGEN DIE BERECHTIGTEN ZU ENTSCHÄDIGEN.
V. VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT DURCH DEN FOTOGRAFEN
DER KUNDE TEILT MIT DEM FOTOGRAFEN DAS RECHT, DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT IN JEDER FORM UND AUF JEDEM TRÄGER (INSBESONDERE IM INTERNET) ZU VERÖFFENTLICHEN. DER FOTOGRAF BEHÄLT DAS RECHT, DIE ARBEIT DRITTEN ZUGÄNGLICH ZU MACHEN, DRITTEN EINE AUSSCHLIESSLICHE ODER NICHTAUSSCHLIESSLICHE LIZENZ ZUR VERWENDUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT ZU GEWÄHREN ODER DRITTEN EXEMPLARE DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT ZU ÜBERGEBEN.
VI. ARCHIVIERUNG DER FOTOGRAFISCHEN ARBEIT
1. DIE FOTOGRAFISCHE ARBEIT WIRD NACH DEM SHOOTING ARCHIVIERT.
2. BEI SHOOTINGS WERDEN DIE SHOOTING-DATEN NACH 1 JAHR IM ARCHIV GELÖSCHT. DIE RETUSCHIERTEN DATEIEN WERDEN FÜR 2 JAHRE ARCHIVIERT.
3. BEI BEWERBUNGSBILDERN WIRD NUR DIE VOM KUNDEN AUSGEWÄHLTE DATEI ARCHIVIERT. DIE AUSWAHL ERFOLGT NACH DEM SHOOTING. DIE RETUSCHIERTE DATEI WIRD EBENFALLS 2 JAHRE ARCHIVIERT.
VII. BESTELLUNGEN UND LIEFERFRISTEN
1. BESTELLUNGEN JEGLICHER ART GELTEN ERST MIT BESTÄTIGUNG ALS VERTRAGSSCHLUSS.
2. GUTSCHEINE KÖNNEN PER TELEFON ODER SCHRIFTLICH PER E-MAIL BESTELLT WERDEN. GUTSCHEINE SIND ERST GÜLTIG, WENN DIE RECHNUNG BEZAHLT IST.
3. VORBEHÄLTLICH MÜNDLICHER ODER SCHRIFTLICHER VEREINBARUNG WIRD DIE BESTELLUNG INNERHALB VON 5 BIS 10 ARBEITSTAGEN FERTIG GESTELLT. ES WERDEN AUSSCHLIESSLICH (.JPG) BILDER GELIEFERT.
VIII. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. WIRD EINE RECHNUNG NICHT IN DER ANGEGEBEN FRIST BEZAHLT, ERHÄLT DER KUNDE EINE MAHNUNG UND ES WIRD EINE MAHNGEBÜHR VON CHF 20.00 VERRECHNET.
IX. VERSAND
1. DER VERSAND ERFOLGT DURCH DIE SCHWEIZERISCHE POST. VERSANDSPESEN WERDEN JE NACH GRÖSSE DES AUFTRAGES VERRECHNET, MINDESTENS CHF 8.00.
2. ALLE LIEFERUNGEN ERFOLGEN AUF GEFAHR DES KUNDENS. DER FOTOGRAF ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR BESCHÄDIGTE ODER VERLORENGEGSNGENE POST. ES IST SACHE DER KUNDEN INNERHALB 7 TAGEN INKL. WOCHENENDEN DIREKT DEN KONTAKT MIT DER POST AUFZUNEHMEN.
X. REFERENZEN
1. DER FOTOGRAF HAT DAS RECHT, INSBESONDERE IN VERÖFFENTLICHUNGEN (INTERNET, DRUCKSACHEN), BEI AUSSTELLUNGEN UND BEI GESPRÄCHEN MIT POTENTIELLEN KUNDEN AUF DIE ZUSAMMENARBEIT MIT DEM KUNDEUND AUF DIE FÜR IHN GESCHAFFENE FOTOGRAFISCHE ARBEIT HINZUWEISEN UND DIESE IM SINNE EINER REFERENZ ABZUBILDEN.
XI. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
1. AUF VERTRÄGE ZWISCHEN DEM KUNDEN UND DEM FOTOGRAFEN IST AUSSCHLIESSLICH SCHWEIZERISCHES RECHT ANWENDBAR.
2. AUSSCHLIESSLICHER GERICHTSSTAND IST BERN
ICH BIN FÜR EUCH DA
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