Atmosphärisches Brautpaarportrait vor berner Kulissen.

Rechtliches – für volle Klarheit von Anfang an

AGB – Alles, was ihr wissen müsst, klar und fair

Meine AGB sorgen dafür, dass wir auf Augenhöhe zusammenarbeiten – verständlich und transparent.

I. Definitionen

  1. Fotografische Arbeit
    Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.
  2. Fotograf
    Der Fotograf (Rocco Parente Photographie) ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person oder Firma.
  3. Kunde
    Der Kunde ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
  4. Parteien
    Die „Parteien“ sind der Fotograf und der Kunde.
  5. Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
    Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in digitaler Form oder auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, USB oder Computerfestplatten, gilt als „Exemplar der fotografischen Arbeit“ oder als „Exemplar“. 

II. Leistung der fotografischen Arbeit

  1. Vorbehaltlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung, Hintergründe und Bildkomposition zu.
  2. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
  3. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
  4. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotografen bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.
  5. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist bei privaten Kunden inklusive Mehrwertsteuer geschuldet. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben das gelieferte Material und die elektronischen Bilddaten im Eigentum des Fotografen.
  6. Im Krankheitsfall oder bei sonstiger Verhinderung des Fotografen wird dies dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, um eine Terminverschiebung zu vereinbaren. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Verschiebung wird ausgeschlossen.

III. Haftung des Fotografen

  1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer möglichen Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.
  2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen. Andernfalls gilt die fotografische Arbeit als genehmigt, und es können keine Ansprüche mehr erhoben werden.

IV. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

A. Allgemeines

  1. Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck verwenden. Jede zweckwidrige Nutzung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars sowie weiteren entstandenen Schaden zu bezahlen.
  2. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht zur Nutzung der fotografischen Arbeit zu überlassen.
  3. Bei der mit dem Fotografen vereinbarten Nutzung des Werks hat der Kunde den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen.
  4. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

B. Rechte Dritter

  1. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat er sicherzustellen, dass diese Personen ihre Zustimmung zur Nutzung ihres Bildes im Rahmen der fotografischen Arbeit erteilt haben.
  2. Falls der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergibt oder bestimmte Orte angibt, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat er sicherzustellen, dass keine Rechte Dritter einer Nutzung entgegenstehen.
  3. Sollte der Kunde gegen die oben genannten Verpflichtungen verstossen, verpflichtet er sich, dem Fotografen jeden Schadenersatz zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der betroffenen Rechteinhaber verurteilt werden könnte. Zudem hat der Kunde sämtliche Kosten für eine mögliche Prozessführung gegen die Rechteinhaber zu tragen.

V. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Der Kunde teilt mit dem Fotografen das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Trägermedium (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen. Der Fotograf behält das Recht, die Arbeit Dritten zugänglich zu machen, ihnen eine ausschliessliche oder nicht ausschliessliche Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Exemplare der fotografischen Arbeit an Dritte weiterzugeben.

VI. Archivierung der fotografischen Arbeit

  1. Die fotografische Arbeit wird nach dem Shooting archiviert.
  2. Bei Shootings werden die Rohdaten nach einem Jahr aus dem Archiv gelöscht. Die retuschierten Dateien werden für zwei Jahre archiviert.
  3. Bei Bewerbungsbildern wird nur die vom Kunden ausgewählte Datei archiviert. Die Auswahl erfolgt nach dem Shooting. Die retuschierte Datei wird ebenfalls für zwei Jahre archiviert.

VII. Bestellungen und Lieferfristen

  1. Bestellungen jeglicher Art gelten erst mit der Bestätigung als Vertragsabschluss.
  2. Gutscheine können telefonisch oder schriftlich per E-Mail bestellt werden. Sie sind erst gültig, wenn die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
  3. Sofern keine abweichende mündliche oder schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird die Bestellung innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen fertiggestellt. Es werden ausschliesslich Bilder im .jpg-Format geliefert

VIII. Zahlungsbedingungen

  1. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Frist bezahlt, erhält der Kunde eine Mahnung. In diesem Fall wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 verrechnet.

IX. Versand

  1. Der Versand erfolgt über die Schweizerische Post. Die Versandkosten werden je nach Auftragsgrösse berechnet, betragen jedoch mindestens CHF 8.00.
  2. Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für beschädigte oder verloren gegangene Sendungen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, innerhalb von sieben Tagen (inklusive Wochenenden) direkt Kontakt mit der Post aufzunehmen.

X. Referenzen

  1. Der Fotograf hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen sowie in Gesprächen mit potenziellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und die für ihn erstellte fotografische Arbeit hinzuweisen und diese als Referenz abzubilden.

XI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
  2. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern.
Symbolbild für häufig gestellte Fragen – FAQ-Bereich von Rocco Parente

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