Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rocco Parente Photo & Film Bern
Stand: Januar 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Rocco Parente Photographie (nachfolgend „Fotograf“) und dem Kunden. Sie gelten für sämtliche fotografischen Leistungen, insbesondere Hochzeitsreportagen, Paarshootings, Verlobungsshootings sowie ergänzende fotografische Dienstleistungen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.
I. Definitionen
Fotografische Arbeit
Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung erbrachten fotografischen Leistung, unabhängig von der Darstellungsform (digital oder analog).
Fotograf
Der Fotograf ist Rocco Parente Photographie, die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person oder Unternehmung.
Kunde
Der Kunde ist die natürliche oder juristische Person, welche die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt.
Parteien
Die Parteien sind der Fotograf und der Kunde.
Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in digitaler oder physischer Form, insbesondere auf Datenträgern, in Online-Galerien, auf USB-Sticks, Festplatten, in Cloud-Diensten oder als Druckerzeugnis.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Auftragsbestätigung des Fotografen (per E-Mail oder elektronischem Buchungssystem), oder
- die Unterzeichnung einer individuellen Vereinbarung.
Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt werden.
III. Leistungserbringung
- Gestalterische Freiheit
Vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die künstlerische und technische Gestaltung der fotografischen Arbeit vollumfänglich dem Ermessen des Fotografen überlassen. Dies umfasst insbesondere Bildkomposition, Perspektive, Lichtführung, Farbgestaltung, Auswahl der Motive sowie die Art der Nachbearbeitung. - Einsatz von Hilfspersonen
Der Fotograf ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Hilfspersonen beizuziehen. - Material und Technik
Die Auswahl der technischen Mittel (Kameras, Objektive, Lichttechnik, Software) obliegt ausschliesslich dem Fotografen. - Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und für geeignete Rahmenbedingungen zu sorgen. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf unzureichende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Fotografen. - Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Versand und elektronische Übermittlung erfolgen auf Risiko des Kunden. - Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bleiben sämtliche gelieferten Werke, Datenträger und Bilddateien im Eigentum des Fotografen.
IV. Termine, Verschiebung und höhere Gewalt
- Terminverbindlichkeit
Fix vereinbarte Hochzeitstermine gelten als verbindlich. - Krankheit, Unfall, höhere Gewalt
Im Falle von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die eine Leistungserbringung verunmöglichen, informiert der Fotograf den Kunden unverzüglich. Der Fotograf bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen um einen gleichwertigen Ersatz. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht. - Haftungsausschluss bei Ausfall
Kann der Fotograf trotz angemessener Bemühungen keinen Ersatz stellen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
V. Haftung
- Der Fotograf haftet ausschliesslich für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder immaterielle Schäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
- Der Kunde hat Mängel innerhalb von fünf Werktagen nach Ablieferung schriftlich zu rügen. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, gilt die fotografische Arbeit als genehmigt.
- Farbabweichungen bei Monitoren, Drucken oder Displays unterschiedlicher Hersteller stellen keinen Mangel dar.
VI. Rücktritt, Stornierung und Annulation
- Rücktritt durch den Kunden
Bei einer Annullation des Auftrags gelten folgende Stornogebühren:
- bis 180 Tage vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Honorars
- 179 bis 90 Tage vor dem Termin: 40 %
- 89 bis 30 Tage vor dem Termin: 70 %
- weniger als 30 Tage vor dem Termin: 100 %
- Rücktritt durch den Fotografen
Der Fotograf kann aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet.
VII. Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
A. Allgemeines
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke.
- Eine kommerzielle Nutzung, Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung in Medien oder Werbung bedarf einer vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Jede zweckwidrige Nutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars, zuzüglich allfälligem weiterem Schadenersatz.
- Bei Veröffentlichung ist der Fotograf in geeigneter Form zu nennen: Foto: Rocco Parente Photographie.
- Es gelten die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG).
B. Rechte Dritter
- Der Kunde stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen mit der Aufnahme und vereinbarten Nutzung einverstanden sind.
- Für Locations, Gegenstände und Personen stellt der Kunde sicher, dass keine Rechte Dritter verletzt werden.
- Der Kunde verpflichtet sich, den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos zu halten.
VIII. Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen
- Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Bilder zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt für Eigenwerbung, Portfolio, Website, Social Media, Wettbewerbe, Ausstellungen, Drucksachen sowie Fachpublikationen zu verwenden.
- Der Kunde kann dieser Nutzung vor Vertragsabschluss schriftlich widersprechen. Ohne ausdrücklichen Widerspruch gilt die Zustimmung als erteilt.
IX. Datenschutz
- Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie – sofern anwendbar – der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
- Kundendaten werden ausschliesslich zur Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
X. Archivierung und Datensicherung
- Der Fotograf archiviert die final bearbeiteten Bilddateien für zwei Jahre.
- Rohdaten werden spätestens 12 Monate nach dem Shooting gelöscht.
- Eine langfristige Archivierung kann nicht garantiert werden. Der Kunde ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien zu erstellen.
XI. Lieferfristen und Format
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bildlieferung innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dem Hochzeitstermin.
- Die Lieferung erfolgt ausschliesslich im JPEG-Format. Rohdaten (RAW) werden nicht herausgegeben
XII. Zahlungsbedingungen
- Für Hochzeitsreportagen ist eine Anzahlung von 50 % bei Vertragsabschluss fällig.
- Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem Hochzeitstermin zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von CHF 20.– erhoben. Verzugszinsen von 5 % p. a. bleiben vorbehalten
XIII. Versand
- Der Versand erfolgt auf Risiko des Kunden.
- Der Fotograf haftet nicht für Verlust oder Beschädigung durch Transportunternehmen.
XIV. Referenzen
Der Fotograf ist berechtigt, auf die Zusammenarbeit hinzuweisen und die fotografische Arbeit als Referenz zu verwenden.
XV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
XVI. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
© Rocco Parente Photographie, 2026
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